Immobilienkauf Österreich: Große Hürden für Ausländer
Österreich ist ein beliebtes Reiseziel der Deutschen. Doch der Immobilienkauf in dem Land ist nicht ganz einfach, denn für Ausländer gibt es trotz EU-Mitgliedschaft der Alpenrepublik Beschränkungen.
Relativ nah und die Menschen sprechen Deutsch – damit bietet Österreich für Deutsche, die einen Immobilienkauf in Österreich planen, einige Vorteile. Außerdem ist die Alpenkulisse mit ihren klaren Seen, grünen Hügeln und den schroffen Felswänden überaus reizvoll.
Der Immobilienkauf in Österreich ist allerdings nicht so einfach, wie man es aufgrund der EU-Mitgliedschaft des Landes erwarten würde. Die Alpenrepublik hat einige Hürden aufgebaut, die sich auch noch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In der Regel ist eine Zustimmung der Ausländer-Grundverkehrsbehörde der jeweiligen Landesregierung nötig. Laut der deutschen Schutzgemeinschaft Auslandsimmobilien stimmt diese jedoch mitunter auch gegen den Kauf.
Immobilienkauf Österreich: Ferien- und Zweitwohnungen
Wer seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, muss beim Immobilienkauf in Österreich weniger Hindernisse überwinden. Für alle mit Hauptwohnsitz im Ausland kann es jedoch schwierig werden, eine Zweit- oder Ferienwohnung zu erwerben. Einige Bundesländer und viele Gemeinden schränken den Kauf von Ferienimmobilien durch Ausländer stark ein oder verbieten ihn grundsätzlich. Im Land Salzburg zum Beispiel können Nicht-Österreicher keine Zweitwohnung erstehen. Wer dort eine Immobilie erwirbt, muss schriftlich bestätigen, dass er sie nicht als Zweit- oder Ferienwohnung nutzen wird.
Schriftlicher Kaufvertrag ist ausreichend
Eine notarielle Beurkundung des Kaufs ist in der Alpenrepublik möglich und empfehlenswert, aber nicht zwingend nötig – es reicht ein schriftlicher Kaufvertrag. Neben dem Kaufpreis fallen für Immobilien in Österreich Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent) und die Kosten für den Grundbucheintrag (1,1 Prozent) an. Die Notarkosten betragen 1–3 Prozent und variieren je nach Kaufpreis. Auch die Möglichkeit eines Pauschalhonorars besteht. Ist ein Makler am Immobiliendeal beteiligt, verlangt er üblicherweise 3 Prozent plus 20 Prozent Mehrwertsteuer.
Stand: Januar 2015